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   OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90   

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https://dejure.org/1991,5764
OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90 (https://dejure.org/1991,5764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.1991 - 6 A 12471/90 (https://dejure.org/1991,5764)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 1991 - 6 A 12471/90 (https://dejure.org/1991,5764)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Öffentlich- rechtlicher; Erstattungsanspruch; Erlaß; Erschließungskosten; Stützmauer; Mauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 135 Abs. 5

Verfahrensgang

  • VG Neustadt - 8 K 1088/89
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 5.86

    Uferdeckwerk - §§ 677 ff BGB, entsprechende Anwendung der GoA-Vorschriften im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90
    Dabei kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob dies - was das Bundesverwaltungsgericht (a.a.O.) entgegen der vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1987 (6 A 2/86, AS 21, 133) vertretenen Auffassung zu bejahen scheint, woran indessen gerade der vorliegende Sachverhalt Zweifel nahelegt - auch dann gilt, wenn der Grundstückseigentümer die Mauer ohne vorherige, insbesondere auch die vorrangige Entscheidung über die Ungeeignetheit einer (billigeren) Abböschung bzw. über die Art der Bauausführung einschließende Absprache mit der Gemeinde angelegt hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 06. September 1988, DÖV 1989, 271 ff.).

    Denn der Senat neigt im wesentlichen aus den gleichen Gründen, die einen Beitragserlaß in solchen Fällen ausschließen, dazu, daß als denkbarer Anspruch vorrangig ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch in Betracht kommt, der seiner Höhe nach auf die von der Gemeinde ersparten Aufwendungen beschränkt ist, während ein Anspruch aus öffentlich-rechtlicher Geschäftsführung ohne Auftrag analog § 683 BGB nur nach Maßgabe der einschränkenden Grundsätze, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06. September 1988 (a.a.O.) aufgestellt hat, begründet sein kann.

  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 07. Juli 1989, DVBl. 1989, 1208 ff.) sind die Kosten einer im vorgenannten Sinne objektiv erforderlichen Stützmauer an einer Anbaustraße unabhängig davon, ob sie auf dem Straßengrund oder auf dem Anliegergrundstück errichtet worden ist, auch ohne deren Ausweisung in einem Bebauungsplan grundsätzlich erschließungsbeitragsfähiger Aufwand, und zwar auch dann, wenn der Grundstückseigentümer die Mauer auf eigene Rechnung angelegt hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.01.1987 - 6 A 2/86

    Eigentümer; Grundstück; Stützmauer; Mauer; Anspruch; Erstattung; Kosten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1991 - 6 A 12471/90
    Dabei kann im vorliegenden Fall offenbleiben, ob dies - was das Bundesverwaltungsgericht (a.a.O.) entgegen der vom erkennenden Senat in seinem Urteil vom 27. Januar 1987 (6 A 2/86, AS 21, 133) vertretenen Auffassung zu bejahen scheint, woran indessen gerade der vorliegende Sachverhalt Zweifel nahelegt - auch dann gilt, wenn der Grundstückseigentümer die Mauer ohne vorherige, insbesondere auch die vorrangige Entscheidung über die Ungeeignetheit einer (billigeren) Abböschung bzw. über die Art der Bauausführung einschließende Absprache mit der Gemeinde angelegt hat (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 06. September 1988, DÖV 1989, 271 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2009 - 6 A 10697/08

    Ausbaubeitragsrecht; Berücksichtigung der Verkehrsfrequenz von Anlieger- und

    Dabei spielt es keine Rolle, ob die Stützmauer auf dem Straßengrund oder auf Anliegergrundstücken errichtet wird (vgl. BVerwG, 8 C 86/87, BVerwGE 82, 215) und ob sie die (höherliegende) Straße stützt oder zur Stützung der angrenzenden Grundstücke wegen der tiefer liegenden Straße und damit zum Schutz der Straße und der Anliegergrundstücke erforderlich ist (vgl. hierzu bereits OVG R-P, 6 A 2/86, AS 21, 133 = NVwZ-RR 1989, 40, ESOVGRP; OVG R-P, 6 A 12471/90, KStZ 1992, 77, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2004 - 6 A 11575/03
    In diesem Sinne musste die Beklagte die veranschlagten Kosten für die Errichtung einer Stützmauer allenfalls zu neun Zehnteln aufwenden (vgl. zur Beitragsfähigkeit von Stützmauerkosten: Urteile des Senats vom 27. Januar 1987, AS 21, 133, und vom 12. November 1991, KStZ 1992, 77, auch veröffentlicht in ESOVGRP).
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